Ermächtigte Übersetzerin DE<>EN
Meine Übersetzungen sind in offiziellen Angelegenheiten rechtlich dem Original gleichgestellt. Sie tragen meinen Stempel, meine Unterschrift und eine offizielle Erklärung. Diese sind in der gesamten EU und darüber hinaus rechtsgültig – eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich!
Die Terminologie kann regional variieren: Was in Berlin eine ermächtigte Übersetzerin ist, heißt in einem anderen Bundesland „öffentlich bestellte" oder „allgemein beeidigte" Übersetzerin. Man redet auch von „beglaubigten" oder „offiziellen" Übersetzungen. Meine Ermächtigung ist jedoch in ganz Deutschland anerkannt; auch in der EU und einigen Drittländern ist sie gültig.
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Bei einigen Übersetzungen kommt es auf eine exakte Wiedergabe des Originals an.
Behörden und Gerichte müssen in einer Übersetzung genau das sehen, was ein Dokument in seiner Ausgangssprache vermittelt. Manchmal hängt die Zukunft eines Menschen von so einem Papier ab. Deswegen arbeite ich hier mit der größten Sorgfalt und Professionalität, und das zu fairen Preisen.
Immigrations-Applications
- Anträge für Visa, Aufenthaltsgenehmigungen oder Staatsbürgerschaft
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Polizeiliche Führungszeugnisse
Test Deutsch
- Punkt 1
- Punkt 2 mit mehr Text
- Punkt 3 und so weiter
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Auf den ersten Blick ähnelt die beglaubigte Übersetzung dem Original, denn das Layout soll nachvollziehbar machen, welche Information an welcher Stelle zu finden ist. Eine Kopie des Originals wird aus diesem Grund an die übersetzte Version geheftet. Alle Inhalte – auch das Kleingedruckte, diverse Siegel, Stempel und Marken – müssen übersetzt werden. Der Ausdruck wird mit einem Übersetzungsvermerk versehen, bestempelt, datiert und unterschrieben. Das fertige Dokument wird dann per Post verschickt.
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Einfach das Formular ausfüllen und wenn möglich das Dokument (Vorder- und Rückseite) hochladen. Ich melde mich dann innerhalb von drei Werktagen mit einem Angebot. Meine Preise beinhalten alle Nebenkosten. Es wird KEINE Mehrwertsteuer erhoben! Wichtig: bis wann wird die Übersetzung gebraucht? Bei Eilaufträgen kann die Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden erfolgen.